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de:legend:anf:arbres_remarquables

Bemerkenswerte Bäume

Einzelbaum
Baumallee
Baumreihe
Baumgruppe

Die großherzogliche Verordnung vom 18. März 2008 … betreffend die Beihilfen zur Verbesserung der natürlichen Umwelt sieht Beihilfen für Pflegemaßnahmen oder Instandsetzungsarbeiten an bemerkenswerten Bäumen vor (Art. 2 Punkt f). Die in dieser Verordnung vorgesehenen Beihilfen beschränken sich im Prinzip auf die Grünzone (Art. 1). Für Pflegemaßnahmen von bemerkenswerten Bäumen sind allerdings Ausnahmen vorgesehen für verschiedene Fälle, in denen sich ein solcher Baum in einer Bebauungszone befindet. In einer solchen Situation kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn es sich um einen bemerkenswerten Baum handelt, welcher: - entweder klassiert ist im Rahmen der Prozedur über den Schutz der Nationalen Denkmäler; - oder sich auf der Liste der bemerkenswerten Bäume befindet, welche von der Naturverwaltung erstellt wird. Die Fassung vom 24. August 2012 dieser Liste beinhaltet 640 Bäume, Baumreihen und Baumalleen, für welche demnach eine solche Beihilfe möglich ist. Diese Liste macht keinen Unterschied, was die Lage der Bäume bezogen auf die Grünzone angeht.

de/legend/anf/arbres_remarquables.txt · Last modified: 2014/10/03 08:26 (external edit)