Totalverbot : Zone I, IIA, IIB
a) Ausbringungsverbot für schnellwirkende organische Dünger für landwirtschaftliche Parzellen (FLIK) mit einer Hangneigung > 10% und b) Auflage eines 6 m breiten Grünstreifens auf Ackerflächen beim Anbau von Hackfrüchten