![]() | Geothermische Bohrungen sind nicht erlaubt |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Tiefe der Erdbohrung und die Wahl des Wärmeträgers ist mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären (forages@eau.etat.lu) |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Wahl des Wärmeträgers mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären ist (forages@eau.etat.lu) |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die Tiefe der Erdbohrung ist mit der Wasserwirtschaftsverwaltung abzuklären (forages@eau.etat.lu) |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig. Die maximale Bohrtiefe ist auf 120 m beschränkt |
![]() | Geothermischen Bohrungen sind genehmigungspflichtig |